Türschloss in Mietwohnung defekt – wer zahlt?
Ein Türschloss muss genau wie ein Auto gepflegt und gewartet werden. Der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung ist hierfür verantwortlich. Wird ein Schloss nicht regelmäßig gepflegt, verkürzt sich die Lebensdauer erheblich. Es kommt daher nicht selten vor, dass ein Schloss oder ein Profilzylinder durch Materialverschleiß einen Defekt aufweißt. Doch wer muss in einer Mietwohnung für den entstandenen Schaden aufkommen? Im schlimmsten Fall kann es sogar so weit kommen, dass der Profilzylinder gar nicht mehr funktioniert und ein Öffnen der Wohnung somit überhaupt nicht mehr möglich ist.
Ist der Defekt des Profilzylinders nicht auf Verschulden des Mieters zurück zu führen, sondern auf normalen Verschleiß zurück zu führen, so muss der Vermieter für die Kosten der Reparatur aufkommen. Dieser muss sich dann normalerweise um die Reparatur kümmern. Ist der Vermieter nicht zu erreichen und die Wohnungstür lässt sich nicht öffnen, so kann der Mieter einen Schlüsseldienst seiner Wahl für die Türöffnung beauftragen, denn in so einer „Not-Situation“ kann nicht auf den Vermieter gewartet werden.
Lässt sich deine Tür also nicht mehr öffnen, versuche auf jeden Fall als erstes deinen Vermieter zu erreichen und setze Ihn über die Lage in Kenntnis. Der Vermieter kann dann einen Schlüsseldienst beauftragen, der deine Tür dann reparieren kann. Ist dein Vermieter nicht zu erreichen, weil es Wochenende ist oder schon spät, dann musst und darfst du dich auch selbst um einen Schlüsseldienst kümmern. Informiere deinen Vermieter dann so schnell wie möglich. So kannst du auch nachträglich die Rechnung bei deinem Vermieter einreichen.